Herzlich willkommen beim Drathenhof!

Das Restaurant am schleswig-holsteinischen Freilichtmuseum


Ausbildung

Haben Sie gerade Ihre Schulzeit beendet oder suchen Sie eine berufliche Perspektive?
Vielleicht können wir Ihnen weiterhelfen, denn wir bilden aus zum / zur

Koch / Köchin
Restaurantfachmann / -frau

Ausbildungsberufsbild
Koch / Köchin

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes
  2. Reinigen und Pflegen der Räume und ihrer Einrichtungen
  3. Lagern und Kontrollieren der Waren
  4. Kenntnisse des Aufbaus der Speisen- und Getränkekarte
  5. Arbeiten im Service
  6. Vor- und Zubereiten einfacher Speisen und Getränke unter Berücksichtigung der Grundlagen der Ernährungslehre
  7. Bedienen und Instandhalten der Arbeitsgeräte und Gebrauchsgegenstände
  8. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  9. Hygiene
  10. Umweltbeeinflussung und Umweltschutz
  11. Fremdsprachliche Fachausdrücke
  12. Arbeiten in der Küchenorganisation
  13. Vor- und Zubereiten von Salaten, Gemüsen, Pilzen, Kartoffeln, Teigwaren, Hülsenfrüchten und Getreideprodukten
  14. Zubereiten von Eierspeisen
  15. Ansetzen von Fonds und Zubereiten von Suppen und Soßen
  16. Vor- und Zubereiten von Fischen, Schalen-, Krusten- und Weichtieren
  17. Vor- und Zubereiten von Schlachtfleisch und Innereien
  18. Vor- und Zubereiten von Wild und Geflügel
  19. Vor- und Zubereiten von kalten und warmen Vorspeisen
  20. Vor- und Zubereiten von Platten für das kalte Büfett
  21. Zubereiten von Käsegerichten
  22. Vor- und Zubereiten von Teigen und Massen
  23. Vor- und Zubereiten von warmen, kalten und gefrorenen Süßspeisen
  24. Verarbeiten und Anrichten von vorgefertigten Gerichten
  25. Zusammenstellen von Speisefolgen unter Berücksichtigung fachlicher Regeln und der Ernährungslehre
  26. Berechnen von Mengen und Materialpreisen

Ausbildungsberufsbild
Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß § 29 Abs.1 des Berufsbildungsgesetzes als erstes Jahr der Berusausbildung anzurechen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.

Gegenstand der Berufsausbildung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  2. Umweltbeeinflussung und Umweltschutz
  3. Hygienev
  4. Bedienen und Instandhalten der Arbeitsgeräte und Gebrauchsgegenstände
  5. Fremdsprachliche Fachausdrücke
  6. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes
  7. Reinigen und Pflegen der Räume und ihrer Einrichtungen, Pflegen der Wäsche
  8. Lagern und Kontrollieren von Waren
  9. Kenntnisse des Aufbaus der Speise- und Getränkekarte, Zusammenstellen der Tagesspeisekarte
  10. Vor- und Zubereiten einfacher Speisen und Getränke unter Berücksichtigung der Grundlagen der Ernährungslehre
  11. Arbeiten am Bufett
  12. Servieren und Ausheben im Restaurant einschließlich Arbeitsvorbereitung, Abrechnen im Service
  13. Dekorieren von Räumen und Tafeln
  14. Arbeiten im Betriebsbüro

Gegenstand der Berufsausbildung im dritten Ausbildungsjahr sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Servieren und Ausheben im Restaurant
  2. Ausführen besonderer Arbeiten am Tisch
  3. Zusammenstellen der Speise- und Menükarte
  4. Zusammenstellen der Getränke- und Weinkarte
  5. Behandeln und Ausschenken von Getränken
  6. Herstellen von Misch- und Mixgetränken
  7. Vorbereiten und Durchführen von Festlichkeiten und Sonderveranstaltungen
  8. Führen eines Reviers
  9. Rechnungswesen und Zahlungsverkehr
  10. Organisation des Ausbildungsbetriebes
  11. Werbung

 


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